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Garantie

Im Rahmen des Verbrauchervertrags ist die Dauer der obligatorischen Gewährleistung für bestimmte langlebige Konsumgüter, entsprechend dem Verkaufspreis, im Gesetz 151/2003 festgelegt. (IX. 22.) Gemäß Regierungsverordnung:
10.000 HUF - 100.000 HUF 1 Jahr Garantie
100.000 HUF – 250.000 HUF 2 Jahre Garantie
Über 250.000 HUF 3 Jahre Garantie

Hinweis: Für Konsumgüter unter 10.000 HUF gilt keine obligatorische Garantie.